Aleš a Irena Kubicovi
Kamenná Horka 15, Krásná Lípa
info@cottage.cz

Unterkünfte & Wellness & Yoga & Verleih & Wanderung in der Böhmischen Schweiz

Entlassungsauftrag

§1 Nur die Person (im Folgenden „Mieter“ genannt) hat das Recht, das ausgeliehene Gerät zu verwenden, dessen Übergabe sie durch Zahlung und Bekanntmachung der Ausleihbedingungen bestätigt hat. Sollte dies nicht der Fall sein, muss eine dritte Person gemeldet werden.

§2 Für die Miete eines beweglichen Gutes muss eine Rückzahlungskaution hinterlegt werden, wie im Preisverzeichnis des Verleihers angegeben, sofern nicht anders angegeben.

§3 Die Vermietung ist nur nach Vorlage eines der folgenden Dokumente möglich:

a) Ein gültiger Personalausweis eines tschechischen Staatsbürgers (oder eine Aufenthaltsbescheinigung für Ausländer in der Tschechischen Republik)
b) Ein gültiger Reisepass
c) Ein gültiger Führerschein eines EU-Bürgers
d) Eine Mobiltelefonnummer

§4 Der Mieter muss volljährig sein (d.h. älter als 18 Jahre) und vollständig geschäftsfähig. Der Vermieter behält sich das Recht vor, den Vertrag mit einer Person nicht abzuschließen, wenn berechtigte Zweifel bestehen, dass die Person beim Gebrauch des ausgeliehenen Gegenstands Schaden an sich selbst oder an Dritten verursachen könnte.

§5 Die Mietgebühr ist sofort bei der Übergabe des Gegenstands fällig.

§6 Der Mieter ist verpflichtet, den technischen Zustand des ausgeliehenen Gegenstands vor der Übernahme und Zahlung der Mietgebühr zu überprüfen.

§7 Nach der Übernahme des Gegenstands übernimmt der Mieter die volle Verantwortung für den ausgeliehenen Gegenstand bis zu dessen Rückgabe an den Vermieter.

§8 Die Benutzung des ausgeliehenen Gegenstands erfolgt auf eigene Gefahr. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch den Mieter oder den ausgeliehenen Gegenstand verursacht werden, sowohl an dessen eigenem Eigentum als auch an anderen beweglichen oder unbeweglichen Gegenständen, an anderen Personen sowie für die Gesundheit des Mieters während der gesamten Mietdauer.

§9 Der Mieter übernimmt die Sachverantwortung für alle ausgeliehenen Gegenstände.

§10 Im Falle einer Beschädigung, des Verlustes oder Diebstahls des ausgeliehenen Gegenstands ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich dem Vermieter zu melden. Im Falle eines Diebstahls ist der Mieter verpflichtet, den Vorfall der tschechischen Polizei zu melden.

§11 Bei verspäteter Rückgabe des ausgeliehenen Gegenstands ist der Mieter verpflichtet, die überfällige Mietgebühr für den Zeitraum, der die ursprüngliche Mietdauer überschreitet, zu zahlen.

§12 Bei Verlust oder Diebstahl der ausgeliehenen Gegenstände muss der Mieter dem Vermieter den auf der Website des Vermieters angegebenen Wert des ausgeliehenen Gegenstands ersetzen.

§13 Der Vermieter hat das Recht, die Kaution zur Deckung etwaiger Schäden oder Forderungen, die dem Vermieter durch den Mieter entstehen, zu verwenden.

§14 Der Mieter verpflichtet sich, alle Kosten für die Reparatur des ausgeliehenen Gegenstands innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt der Rechnung und Zahlungsaufforderung zu übernehmen, falls die hinterlegte Kaution nicht den vollen Betrag deckt.

§15 Die Regeln für die ordnungsgemäße Nutzung des ausgeliehenen Gegenstands sind Teil der Übergabe des Gegenstands, und durch die Zahlung der Mietgebühr bestätigt der Mieter, dass er mit diesen Regeln vertraut ist und sie vollständig einhalten wird.


Published on: 3.4.2025  -  Filed under: Allgemein


Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.